Kosten & Zuschüsse

 voll- teilfinanzierte Therapien & mehr

Preise & Finanzierung

Hier finden Sie eine Auflistung der Kosten ohne Zuschüsse:

Erstgespräch á 50min € 50.-

Einzelpsychotherapie á 50min € 90.-

Onlineberatung (z.B. Skype, Whatsapp) á 50min € 70.-

Paar-, Familientherapie sowie Beratung á 50min € 90.-

Biofeedback & Neurofeedback á 50min € 70.-

Einzel-Coaching & -Supervision á 50min € 80.- (exklusive MwSt.)

Gruppen-Coaching & -Supervision á 50min € 100.- (exklusive MwSt.)

    Unter bestimmten Umständen besteht die Möglichkeit der Inanspruchnahme eines Sozialtarifes. Dieser wird individuell vereinbart.

    Bei der REFUNDIERUNG werden Ihnen von Ihrer Krankenkasse € 28 pro Therapiestunde vom Honorar (dzt. € 90,-/ Einheit) rückerstattet.

     

    Ablauf:

    Hierfür brauchen Sie eine ärztliche Bestätigung
    von einem Arzt der Allgemeinmedizin oder Facharzt für Psychiatrie.

    Für die Rückerstattung ist jeweils eine Honorarnote von mir erforderlich, die Sie bei Ihrer Krankenkasse einreichen.
    Nach 10 bewilligungsfreien Stunden muss ein Antrag gestellt werden, welchen Sie ebenfalls von mir erhalten.

    Ihre Krankenkasse leistet nur im Falle eines „krankheitswertigen und behandlungsbedürfigen Leiden“ (laut ICD 10 Kapitel V Internationales Diagnoseschema) diesen Zuschuss. Das bedeutet, Selbsterfahrung, Coaching, Supervision, Paar- und Familientherapie sind ausgenommen.

    VOLLE KOSTENÜBERNAHME („Psychotherapie auf Krankenschein“):

    Bei dieser Variante werden die vollen Kosten der Therapiestunde übernommen.

    Ablauf:
    Die Abwicklung der Antragstellung und der Kostenbezahlung läuft über mich ab.
    Es ist lediglich eine ärztliche Bestätigung durch einen Arzt der Allgemeinmedizin oder Facharzt für Psychiatrie erforderlich.

    Die Bezeichnung „Psychotherapie auf Krankenschein“ ist leider irreführend, weil nicht jeder eingetragene Psychotherapeut einen Kassenvertrag hat.

    Jeder Vertragspsychotherapeut hat limitierte Kassenplätze für die ÖGK zur Verfügung. Sind diese Platze belegt, entsteht eine Wartezeit.


    Bei allen anderen Krankenkassen (kleinen Kassen) können je nach Maßgabe von offenen Kontingenten diese Leistung in Anspruch genommen werden. Bei einigen Krankenkassen fällt ein geringer Selbstbehalt an.

    Für Auskünfte über freie Therapieplätze oder Kassenplätze sowie Detailfragen, stehe ich gerne zur Verfügung.

    Weiters können Sie sich auch an meinen zuständigen Vertragspartner WGPV (Wiener Gesellschaft für psychotherapeutische Versorgung) wenden.


    Ihre Krankenkasse leistet nur im Falle eines „krankheitswertigen und behandlungsbedürfigen Leiden“ (laut ICD 10 Kapitel V Internationales Diagnoseschema) diese Leistung. Das bedeutet, Selbsterfahrung, Coaching, Supervision, Paar- und Familientherapie sind ausgenommen.

    ÜBERNAHME DER KOSTEN LT. OPFERSCHUTZGESETZ (VOG):

    Unter bestimmten Umständen gibt es für Opfer von Gewaltverbrechen
    (sowie auch deren Hinterbliebenen), die zur Wiederherstellung ihrer seelischen Gesundheit
    Psychotherapie in Anspruch nehmen, eine Kostenübernahme von staatlicher Seite.

    Voraussetzungen für die Inanspruchnahme lt. dem Verbrechensopfergesetz (VOG) sind:

    Die Gewalttat muss mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 6 Monaten bedroht sein wie Vergewaltigung, schwere Körperverletzung, sexueller Missbrauch, etc. Am einfachsten ist die Anspruchsprüfung, wenn der/die TäterIn in einem Gerichtsverfahren verurteilt wurde. Jedenfalls sollte möglichst eine Strafanzeige erfolgt sein. Sonst muss die Tat zumindest aktenkundig sein (Jugendamt, Krankenhaus, Arzt, Polizei etc.).

    Für Nicht-ÖsterreicherInnen darf die Tat nicht länger als zum 1.7.2005, und für ÖsterreicherInnen darf die Tat bis 1955 zurückliegen.

    Es darf nicht auf Schadenersatz verzichtet worden sein.

    Es muss beim Verbrechensopfer eine krankheitswertige Störung vorliegen (welche der/die PsychotherapeutIn diagnostizieren muß). Dann kann von der betroffenen Person der Antrag auf Kostenübernahme beim Bundessozialamt gestellt werden. Dafür muss der/die PsychotherapeutIn einen Bericht erstellen, in dem die zu behandelnde Symptomatik eindeutig in Zusammenhang mit der Traumatisierung durch die Gewalttat zu sehen ist.

    Bis zur Bewilligung der Kostenübernahme von staatlicher Seite kann es 2 bis 3 Monate dauern. Bis dahin ist die Bezahlung der Psychotherapie mit der Zuschussregelung durch die Krankenkasse – von der betroffenen Person zu leisten und sie bekommt diese nach der Bewilligung vom Bundessozialamt zurück.

    Für eine eventuelle Zwischenfinanzierung kann beim „Weißen Ring“ angesucht werden.


    ICH ÜBERNEHME SELBSTVERSTÄNDLICH FÜR SIE DIE ANTRAGSSTELLUNG BZW. BERATE SIE HINSICHTLICH DER ANTRAGSVORAUSSETZUNGEN.

    Für nähere Informationen zur Antragsvoraussetzung oder zur Antragsstellung, stehen Ihnen auch folgende Organisationen zur Verfügung:

    Bundessozialamt für Wien, NÖ und Burgenland
    1010 Wien, Babenbergerstr. 5
    Tel. 01 / 58831 – 0
    http://www.bundessozialamt.gv.at/basb/Renten_&_Entschaedigungen/Verbrechensopfer

    Weißer Ring
    1030 Wien, Marokkanerg. 3
    Tel. 01 / 712 14 05
    Österreichweit zum Ortstarif
    Tel. 07114 / 200-155
    http://www.weisser-ring.at

    Haben Sie noch Fragen?

     

    +43 6764206187

    Sautergasse 14/1 - 1170 Wien

    psycho@therapie17.at