Kosten & Zuschüsse
voll- teilfinanzierte Therapien & mehr
Preise & Finanzierung
Hier finden Sie eine Auflistung der Kosten ohne Zuschüsse:
Erstgespräch á 50min € 50.-
Einzelpsychotherapie á 50min € 90.-
Onlineberatung (z.B. Skype, Whatsapp) á 50min € 70.-
Paar-, Familientherapie sowie Beratung á 50min € 90.-
Biofeedback & Neurofeedback á 50min € 70.-
Einzel-Coaching & -Supervision á 50min € 80.- (exklusive MwSt.)
Gruppen-Coaching & -Supervision á 50min € 100.- (exklusive MwSt.)
Unter bestimmten Umständen besteht die Möglichkeit der Inanspruchnahme eines Sozialtarifes. Dieser wird individuell vereinbart.
Bei der REFUNDIERUNG werden Ihnen von Ihrer Krankenkasse € 28 pro Therapiestunde vom Honorar (dzt. € 90,-/ Einheit) rückerstattet.
Ablauf:
Hierfür brauchen Sie eine ärztliche Bestätigung
von einem Arzt der Allgemeinmedizin oder Facharzt für Psychiatrie.
Für die Rückerstattung ist jeweils eine Honorarnote von mir erforderlich, die Sie bei Ihrer Krankenkasse einreichen.
Nach 10 bewilligungsfreien Stunden muss ein Antrag gestellt werden, welchen Sie ebenfalls von mir erhalten.
Ihre Krankenkasse leistet nur im Falle eines „krankheitswertigen und behandlungsbedürfigen Leiden“ (laut ICD 10 Kapitel V Internationales Diagnoseschema) diesen Zuschuss. Das bedeutet, Selbsterfahrung, Coaching, Supervision, Paar- und Familientherapie sind ausgenommen.
VOLLE KOSTENÜBERNAHME („Psychotherapie auf Krankenschein“):
Bei dieser Variante werden die vollen Kosten der Therapiestunde übernommen.
Ablauf:
Die Abwicklung der Antragstellung und der Kostenbezahlung läuft über mich ab.
Es ist lediglich eine ärztliche Bestätigung durch einen Arzt der Allgemeinmedizin oder Facharzt für Psychiatrie erforderlich.
Die Bezeichnung „Psychotherapie auf Krankenschein“ ist leider irreführend, weil nicht jeder eingetragene Psychotherapeut einen Kassenvertrag hat.
Jeder Vertragspsychotherapeut hat limitierte Kassenplätze für die ÖGK zur Verfügung. Sind diese Platze belegt, entsteht eine Wartezeit.
Bei allen anderen Krankenkassen (kleinen Kassen) können je nach Maßgabe von offenen Kontingenten diese Leistung in Anspruch genommen werden. Bei einigen Krankenkassen fällt ein geringer Selbstbehalt an.
Für Auskünfte über freie Therapieplätze oder Kassenplätze sowie Detailfragen, stehe ich gerne zur Verfügung.
Weiters können Sie sich auch an meinen zuständigen Vertragspartner WGPV (Wiener Gesellschaft für psychotherapeutische Versorgung) wenden.
Ihre Krankenkasse leistet nur im Falle eines „krankheitswertigen und behandlungsbedürfigen Leiden“ (laut ICD 10 Kapitel V Internationales Diagnoseschema) diese Leistung. Das bedeutet, Selbsterfahrung, Coaching, Supervision, Paar- und Familientherapie sind ausgenommen.